Erkrankung

Krankheit

Zum Schutz der Mitschüler und Lehrkräfte sind kranke Kinder grundsätzlich vom Schulbesuch ausgeschlossen. Um die Ansteckungsgefahr bei Infektionskrankheiten (z.B. der Schweingrippe) zu mindern, haben wir u.a. die hygienischen Maßnahmen verstärkt. Bitte verfahren Sie nach dem Grundsatz: „Wer sich krank fühlt, bleibt zu Hause!“

Sollte Ihr Kind sich während des Unterrichts plötzlich krank fühlen, werden wir Sie anrufen, damit Sie Ihr Kind ggf. abholen können.

Ist ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen (Erkrankung) verhindert, am Unterricht oder einer anderen Schulveranstaltung teilzunehmen, so muss die Schule unter Angabe des Grundes verständigt werden. Bitte informieren Sie die Schule bereits am ersten Tag des Fehlens, am einfachsten durch einen Telefonanruf (02594-785595) im Sekretariat. Bei Erkrankung von mehr als drei Tagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine Bescheinigung über die Dauer der Krankheit vorzulegen. Die Benachrichtigung erfolgt durch einen Erziehungsberechtigten des Schülers oder einen von einem Erziehungsberechtigten Beauftragten.

Kopflausbefall


Liebe Eltern,
in der Klasse bzw. Gruppe Ihres Kindes sind Kopfläuse festgestellt worden. Kopfläuse haben nichts mit mangelnder Sauberkeit zu tun. Jede/r kann sie bekommen. Doch nur wenn Läuse umgehend und gründlich behandelt werden,
können sie sich nicht verbreiten. Wir bitten Sie daher dringend um Ihre Mithilfe.
Kopfläuse sind kein Grund zur Panik! Sie übertragen keine Krankheiten. Wenn sie frühzeitig entdeckt sowie zügig und konsequent sowie mit der nötigen Sorgfalt behandelt werden, ist man sie auch schnell wieder los. Kopfläuse übertragen sich fast ausschließlich von Mensch zu Mensch durch Überkrabbeln von Kopf zu Kopf.
Eine Übertragung über Gegenstände ist äußerst selten.

Was tun?
Bitte untersuchen Sie noch heute die Haare Ihres Kindes auf das Vorhandensein von Kopfläusen. Am besten scheiteln Sie das angefeuchtete Haar mit einem feinen Kamm und suchen es bei guter Beleuchtung in der Nähe der Kopfhaut gründlich ab. Nehmen Sie sich dafür mindestens 15 Minuten Zeit. Wenn Sie lebende Läuse oder Nissen finden, sollten Sie unverzüglich eine Behandlung mit einem wirksamen Mittel gegen Kopfläuse aus der Apotheke durchführen. Bei Kindern unter 12 Jahren kann das Arzneimittel auf einem Kassenrezept verordnet werden. Wenden Sie sich hierfür einfach an Ihren Kinderarzt.
Bitte denken Sie auch daran, die ganze Familie zu untersuchen und zu behandeln! (Das Gesundheitsamt rät: Auch wenn keine Läuse gefunden wurden, empfiehlt sich die gleichzeitige Behandlung aller Familienmitglieder, die in der Wohnung des Betroffenen leben. Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass auch Eltern und Geschwister Läuse „abbekommen“ haben.) Ihre Apotheke oder Ihr Kinderarzt beraten Sie gerne wie sie die Läuse wieder loswerden.
Wichtig ist, dass die Behandlung nach 8-10 Tagen wiederholt werden muss und auch alle Nissen und Larven entfernt werden müssen. Vergessen Sie bitte auch nicht das Waschen von Körper- und Bettwäsche, sowie Kuscheltieren bei
mindestens 60°C (oder alles für einen Tag ins Eisfach oder 2 Wochen in eine Plastiktüte).
Wenn bei Ihrem Kind Läuse auftauchen, kann es nicht in die Schule und ins Schülerhaus kommen. Bei Läusebefall sind Sie dazu verpflichtet, diesen der Schulleitung oder dem/der LehrerIn mitzuteilen. Bitte füllen Sie dieses FORMULAR aus und geben Sie ihn Ihrem Kind unterschrieben mit in die Schule.
Bei Anwendung der Behandlungsempfehlung besteht schon am Tag nach der ersten Behandlung keine Übertragungsgefahr mehr für andere. Kinder dürfen wieder die Schule oder Kindertagesstätte besuchen. Bei Bedarf kann ein ärztliches Attest angefordert werden, dass eine erfolgreiche Behandlung bestätigt. Es müssen aber unbedingt auch die weiteren Behandlungsschritte an den folgenden Tagen konsequent ausgeführt werden – sonst könnte es sein, dass durch nachgeschlüpfte Larven erneut Übertragungsgefahr besteht.

Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit!

Kopflausbefallformular